Der Tierhalter versichert, dass das übergebene Tier sein Eigentum, gesund und vorschriftsmäßig geimpft ist.
Der Impfpass ist bei Übergabe des Tieres abzugeben und wird bei Abholung des Tieres retourniert. Nicht ausreichend geimpfte oder augenscheinlich kranke Tiere können nicht aufgenommen werden. Es steht der Tierpension Fohlenhof frei, einen Tierarzt aus diesen oder anderen wichtigen Gründen zu kontaktieren und zum Wohle des Tieres zu entscheiden. Die Kosten für diese notwendigen und zweckmäßigen Untersuchungen bzw. Behandlungen sind vom Tierbesitzer separat zu tragen, ebenso wie etwaige Medikamenten- oder Diätkosten.
Die Aufnahme der Tiere ist nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung möglich. Reservierungen, An- und Abreise können ebenfalls nur nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Anmeldung erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Abmeldung (mindestens 1 Woche vor Antritt des Aufenthaltes) behalten wir uns vor Stornogebühren zu verrechnen.
Der Zeitpunkt der Abholung des Tieres wird bei der Übergabe vereinbart. Die Tiere werden grundsätzlich nur an die jeweiligen Vertragspartner ausgefolgt, Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Sollte das Tier nicht zum vereinbarten Termin abgeholt werden, verlängert sich automatisch der Aufenthalt, wobei pro begonnenem Kalendertag den das Tier länger bleibt der gesamte Tagespreis verrechnet wird.
Bleibt ein Tier länger als 14 Tage ohne Bezahlung in der Tierpension Fohlenhof so geht das Tier nach erfolgter (schriftlicher oder mündlicher) Erinnerung und Ablauf einer weiteren Frist von 14 Tagen in den Besitz der Tierpension Fohlenhof über.
Wird ein Tier entgegen der ursprünglichen Vereinbarung nicht innerhalb der gesetzten Frist abgeholt und meldet sich der Besitzer nicht oder verweigert er die Übernahme ist die Tierpension Fohlenhof berechtigt, auf Kosten des Tierbesitzers für eine andere Verwahrung des Tieres Sorge zu tragen.
Die Haftung für übernommene Tiere endet nach Ablauf von 14 Tagen nach dem vereinbarten Abholtermin, so fern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Darüber hinaus verpflichtet sich der Tierbesitzer (bzw. der jeweilige Vertragspartner) sämtliche durch die Nichtabholung des Tieres und dadurch eventuell notwendig gewordener anderweitiger Verwahrung entstandenen Kosten zu tragen.
Grundsätzlich bleibt das Tier für die Dauer des Aufenthaltes in dem zugewiesenen Gehege. Es bleibt der Tierpension Fohlenhof überlassen, das Tier aus wichtigen Gründen in ein anderes Zimmer zu verlegen (z.B.: Unverträglichkeit mit anderen Hunden, verspätete Abholung etc.).
Den in der Tierpension Fohlenhof befindlichen Tieren wird die größtmögliche Obsorge gewidmet.
Für etwaige unvorhersehbare Zwischenfälle – wie zum Beispiel Verletzungen beim Spielen – wird keinerlei Haftung übernommen.
Ebenso wird die Haftung für trotz größter Vorsichtsmaßnahmen entlaufener Tiere nicht übernommen.
Für Verlust oder Beschädigungen an mitgegebenen Gegenständen (z.B.: Halsbänder, Körbchen, etc.) wird keinerlei Gewähr übernommen.
Der Tierbesitzer verpflichtet sich allfällige Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu melden.
Sollte sich trotz bester Pflege und höchster Vorsichtsmaßnahmen ein unglücklicher unvorhersehbarer Zwischenfall ereignen, durch den das Tier in solcher Weise zu Schaden kommt, dass der zuständige Tierarzt nach eingehender Untersuchung zur Euthanasie rät, wird unverzüglich versucht werden, den Besitzer davon zu verständigen. Ist der Besitzer innerhalb eines halben Tages nicht erreichbar, liegt die Entscheidungsfreiheit bei der Tierpension Fohlenhof.
Es wird ausdrücklich keine Haftung für das Versterben eines Tieres übernommen. Anfallende Kosten hat der Tierbesitzer zu tragen.
Vor Aufnahme des Tieres wurden dem Besitzer bzw. dem Vertragspartner die Unterbringungsräumlichkeiten so wie die übrigen den Tieren zur Verfügung stehenden Einrichtungen (Freilauf etc.) gezeigt und von diesem in der vorgegebenen Form akzeptiert.
Der Vertragspartner versichert, dass ihm die Geschäftsbedingungen bekannt sind und von ihm ausnahmslos akzeptiert werden.
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